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VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30348 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 71 Abs. 1 S. 1, § 78 Abs. 3 Nr. 1; VwVfG § 51; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, § 60a Abs. 2c S. 3
Zulassungsvorbringen - rewis.io
Zulassungsvorbringen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 27.12.2019 - RN 14 K 18.32192
- VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30348
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30348
Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 02.10.2018 - 9 ZB 18.32420
Berücksichtigung neu eingetretener Tatsachen oder neuer Beweismittel
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30348
Greift der Ausschluss ein, weil die neuen Tatsachen oder Beweismittel - ohne zu einer Grundsätzlichkeit zu führen - nur im Einzelfall eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten, ist der Asylbewerber auf den Folgeantrag verwiesen (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2018 - 9 ZB 18.32420 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33606
Feststellung von Abschiebungsverboten- Sierra Leone
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30348
Abgesehen davon, dass das Zulassungsvorbringen sich weder mit diesen Ausführungen noch mit den eingeführten Erkenntnismitteln auseinandersetzt, legt der Kläger - auch in Bezug auf seinen Vortrag, dass er als Rückkehrer bzw. "Westler" stigmatisiert sowie besonders gefährdet sei - nicht anhand überprüfbarer Hinweise auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte Tatsachen- und Erkenntnisquellen (z.B. Gutachten, Auskünfte, Presseberichte, andere Gerichtsentscheidungen) dar, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren zu einer vom angefochtenen Urteil abweichenden Entscheidung führen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 9 ZB 19.33606 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030
Wirksamwerden eines Urteils aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung - …
Betreffen neue Tatsachen oder Beweismittel hingegen - wie hier in Bezug auf die vorgelegten Dokumente zu einem den Kläger betreffenden Unfallhergang während eines angeblichen Zwischenaufenthaltes in Sierra Leone - nur Umstände des konkreten Einzelfalls, können diese allein mit einem Folgeantrag (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG) bzw. einem Antrag auf Wiederaufgreifen im weiteren Sinne nach § 48 VwVfG geltend gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 9 ZB 20.30348 - juris Rn. 6;… Dickten in BeckOK AuslR AsylG, Stand April 2021, § 71 Rn. 5;… Bergmann in Bergmann/Dienelt, AsylG, 13. Aufl. 2020, § 71 Rn. 7;… vgl. auch VG München, B.v. 15.4.2019 - M 9 E 19.50335 - juris Rn. 20 m.w.N.). - VGH Bayern, 18.01.2021 - 9 ZB 17.30006
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit
Betreffen diese Tatsachen und Beweismittel hingegen nur Umstände des konkreten Einzelfalls, können diese allein mit einem Folgeantrag (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG) geltend gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 9 ZB 20.30348 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 11.01.2021 - 9 ZB 20.32516
Neue Umstände im asylrechtlichen Berufungszulassungsverfahren
Betreffen diese Tatsachen und Beweismittel hingegen nur Umstände des konkreten Einzelfalls, können diese allein mit einem Folgeantrag (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG) geltend gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 9 ZB 20.30348 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 30.09.2021 - 9 ZB 21.31426
Keine Berufungszulassung wegen Verfahrensfehler bei neu eingetretenen Tatsachen
Betreffen diese Tatsachen und Beweismittel hingegen - wie hier - nur Umstände des konkreten Einzelfalls, können diese allein mit einem Folgeantrag (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG) geltend gemacht werden (…vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2021 - 9 ZB 17.30006 - juris Rn. 14; B.v. 11.2.2020 - 9 ZB 20.30348 - juris Rn. 6).